I-10 W 88/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-18, I-10 W 88/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-18, I-10 W 88/04
I-10 W 88/04Obergericht18.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 88/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-18
Aktenzeichen: I-10 W 88/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1118.I10W88.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss der 5. Zivilkam-mer des Landgerichts Wuppertal - Einzelrichter - vom 14.05.2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Entschädigung für den Antragsteller für die Wahrnehmung des Termins zur mündlichen Verhandlung gemäß Liquidation vom 07.05.2004 wird auf EUR 799,92 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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