VI-2 Kart 10/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-24, VI-2 Kart 10/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-24, VI-2 Kart 10/04 (V)
VI-2 Kart 10/04 (V)Obergericht24.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 10/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-24
Aktenzeichen: VI-2 Kart 10/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1124.VI2KART10.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2.. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 2. April 2004, B 6 - 22122 -Fb - 81/03, werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten zu 1 bis 3 haben die im Beschwerdeverfahren angefalle-nen Gerichtskosten sowie die dem Bundeskartellamt zur zweckentspre-chenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu je 1/3 zu tragen. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 75.000 EUR festgesetzt.
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