Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-24, VI-2 Kart 10/04 (V)

VI-2 Kart 10/04 (V)Obergericht24.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-2 Kart 10/04 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-24

Aktenzeichen: VI-2 Kart 10/04 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1124.VI2KART10.04V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2.. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerden der Beteiligten zu 1 bis 3 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 2. April 2004, B 6 - 22122 -Fb - 81/03, werden zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1 bis 3 haben die im Beschwerdeverfahren angefalle-nen Gerichtskosten sowie die dem Bundeskartellamt zur zweckentspre-chenden Rechtsverfolgung entstandenen notwendigen Auslagen zu je 1/3 zu tragen. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie selbst.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 75.000 EUR festgesetzt.

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