II-8 UF 207/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-25, II-8 UF 207/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-25, II-8 UF 207/04
II-8 UF 207/04Obergericht25.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 207/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-25
Aktenzeichen: II-8 UF 207/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1125.II8UF207.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antrag des Beklagten, ihm für die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 14.07.2004 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen.
Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.
Der Beklagte erhält insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.