Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-25, II-8 UF 207/04

II-8 UF 207/04Obergericht25.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-8 UF 207/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-25

Aktenzeichen: II-8 UF 207/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1125.II8UF207.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Antrag des Beklagten, ihm für die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Oberhausen vom 14.07.2004 Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird zurückgewiesen.

Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 ZPO als offensichtlich unbegründet zurückzuweisen.

Der Beklagte erhält insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen.

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