I-16 U 28/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-26, I-16 U 28/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-26, I-16 U 28/04
I-16 U 28/04Obergericht26.11.2004
Regest
§ 86a HGB Auch wenn die Parteien eines Handelsvertretervertrags ein Alleinvertriebsrecht des Handelsvertreters nicht vereinbart haben und der Vertreter ausdrücklich keinen vertraglichen Kundenschutz genießt, verstößt der Unternehmer gegen die ihm obliegende Treue- und Loyalitätspflicht, wenn er in bestehende Verträge, die der Handelsvertreter vermittetl hat, eingreift, indem er die Adressen dieser Kunden an andere Händler oder Handelsvertreter weitergibt, damit diese zum Zwecke des Neuabschlusses oder der Verlängerung von Verträgen mit den Kunden Kontakt aufnehmen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 28/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: I-16 U 28/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1126.I16U28.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Leitsätze
§ 86a HGB
Auch wenn die Parteien eines Handelsvertretervertrags ein Alleinvertriebsrecht des Handelsvertreters nicht vereinbart haben und der Vertreter ausdrücklich keinen vertraglichen Kundenschutz genießt, verstößt der Unternehmer gegen die ihm obliegende Treue- und Loyalitätspflicht, wenn er in bestehende Verträge, die der Handelsvertreter vermittetl hat, eingreift, indem er die Adressen dieser Kunden an andere Händler oder Handelsvertreter weitergibt, damit diese zum Zwecke des Neuabschlusses oder der Verlängerung von Verträgen mit den Kunden Kontakt aufnehmen.
Tenor
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das am 6. Januar 2004 ver-kündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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