I-16 U 45/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-26, I-16 U 45/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-11-26, I-16 U 45/04
I-16 U 45/04Obergericht26.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 U 45/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-26
Aktenzeichen: I-16 U 45/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1126.I16U45.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 18. Februar 2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird - unter Abweisung der weitergehenden Klage - verurteilt, an den Kläger 24.662,93 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten ü-ber dem jeweiligen Basiszinssatz aus 21.325,61 Euro seit dem 13. April 2003 und aus 3.337,32 Euro seit dem 26. Mai 2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen werden der Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicher-heitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicher-heit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaft eines der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegenden Kreditin-stituts erbracht werden.
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