I-10 U 77/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-02, I-10 U 77/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-02, I-10 U 77/04
I-10 U 77/04Obergericht02.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 77/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-02
Aktenzeichen: I-10 U 77/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1202.I10U77.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. April 2004 verkün-dete Teilanerkenntnisurteil und Urteil des Einzelrichters der 8. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und ins-gesamt wie folgt neu gefasst:
Hinsichtlich des Räumungs- und Herausgabeanspruchs ist der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.604,45 Euro nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentral-bank aus 334,57 Euro seit dem 4. September 2003 und aus jeweils 498,53 Euro seit dem 4. Oktober 2003 und dem 4. November 2003 zu zahlen.
Wegen des weitergehenden Zahlungsanspruchs wird die Klage ab-gewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges fallen zu 30 % dem Kläger und zu 70 % der Beklagten zur Last.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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