I-10 W 87/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-14, I-10 W 87/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-14, I-10 W 87/04
I-10 W 87/04Obergericht14.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 87/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-14
Aktenzeichen: I-10 W 87/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1214.I10W87.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers vom 16.07.2004 gegen die Festsetzung der Sachverständigenentschädigung im Beschluss der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 26.04.2004 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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