I-15 U 39/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-15, I-15 U 39/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-15, I-15 U 39/04
I-15 U 39/04Obergericht15.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 39/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-15
Aktenzeichen: I-15 U 39/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1215.I15U39.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Januar 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsrechtszugs zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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