Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-17, I-3 Wx 298/04

I-3 Wx 298/04Obergericht17.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 298/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-17

Aktenzeichen: I-3 Wx 298/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1217.I3WX298.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss der Kammer wird - unter Zurückweisung des Rechts-mittels im Übrigen - teilweise geändert.

Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft vom 7. März 2002 wird zu TOP 6 (Fassadenbegrünung) für ungültig erklärt.

Die Kosten des gesamten Verfahrens werden den Antragsgegnern und dem An-tragsteller je zur Hälfte auferlegt.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in sämtlichen Instanzen nicht statt.

Wert des Beschwerdegegenstandes: 8.000,00 EUR.

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