VII-Verg 101/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-20, VII-Verg 101/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-20, VII-Verg 101/04
VII-Verg 101/04Obergericht20.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 101/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-20
Aktenzeichen: VII-Verg 101/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1220.VII.VERG101.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 11. November 2004 (Az. VK 1 - 207/04) zu verlängern, wird abgelehnt.
Der Antragsteller kann bis zum 10. Januar 2005 mitteilen, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen die sofortige Beschwerde aufrechterhalten bleibt.
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