VI-Kart 17/04 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-29, VI-Kart 17/04 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-29, VI-Kart 17/04 (V)
VI-Kart 17/04 (V)Obergericht29.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-Kart 17/04 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-29
Aktenzeichen: VI-Kart 17/04 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1229.VI.KART17.04V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Beschwerden des Beteiligten gegen die Beschlüsse des Bun-deskartellamts vom 6. Mai 2004 (B 10 - 37202 - N - 97/02 - 1) und vom 13. Mai 2004 (B 10 - 97/02 - 1) werden zurückgewiesen.
II. Der Beteiligte hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen zu tragen, die dem Bundeskar-tellamt sowie den Beigeladenen zu 1. und zu 2. in der Beschwer-deinstanz entstanden sind.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Beschwerdewert wird vorläufig auf 250.000 EUR festgesetzt.
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