Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-30, I-15 U 26/01

I-15 U 26/01Obergericht30.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 26/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-30

Aktenzeichen: I-15 U 26/01

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1230.I15U26.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Das Versäumnisurteil des Senats vom 12. September 2001 wird aufrecht-erhalten.

Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird als unzulässig abgewiesen.

Der Kläger hat die weiteren Kosten des Berufungsrechtszugs und die Kos-ten des Revisionsrechtszugs zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Die Si-cherheiten können auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.

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