I-15 U 26/01•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-30, I-15 U 26/01
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2004-12-30, I-15 U 26/01
I-15 U 26/01Obergericht30.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 26/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-30
Aktenzeichen: I-15 U 26/01
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2004:1230.I15U26.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Das Versäumnisurteil des Senats vom 12. September 2001 wird aufrecht-erhalten.
Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger hat die weiteren Kosten des Berufungsrechtszugs und die Kos-ten des Revisionsrechtszugs zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung ge-gen Sicherheitsleistung von 110% des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn die Beklagten nicht zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Die Si-cherheiten können auch durch schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete Bürgschaften eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstituts erbracht werden.
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