Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-06, II-4 UF 156/04

II-4 UF 156/04Obergericht06.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — II-4 UF 156/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-06

Aktenzeichen: II-4 UF 156/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0106.II4UF156.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.5.2004 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Kempen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nach-gelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwen-den, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Weise Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage wegen eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich in Höhe von 224.604,07 EUR abgewiesen worden ist.

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