I-3 Wx 306/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-07, I-3 Wx 306/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-07, I-3 Wx 306/04
I-3 Wx 306/04Obergericht07.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 306/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-07
Aktenzeichen: I-3 Wx 306/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0107.I3WX306.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten der dritten Instanz tragen die Beteiligten zu 3. bis 10. 4/5, die Beteiligten zu 1. und 2. 1/5.
Wert der von den Beteiligten zu 3. bis 10. eingelegten weiteren Beschwerde: 2.000 EUR.
Wert der von den Beteiligten zu 1. und 2. eingelegten weiteren Beschwerde:
500 EUR.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.