VII-Verg 96/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-12, VII-Verg 96/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-12, VII-Verg 96/04
VII-Verg 96/04Obergericht12.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 96/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-12
Aktenzeichen: VII-Verg 96/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0112.VII.VERG96.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt vom 4. No-vember 2004 (VK 1 - 81/04) teilweise abgeändert und insgesamt dahin neu gefasst, dass die der Antragsgegnerin von der Antragstellerin zu erstattenden Auslagen auf 383,40 EUR festgesetzt werden.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendun-gen der Antragsgegnerin zu tragen.
III. Streitwert für das Beschwerdeverfahren: 188,70 EUR.
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