I-17 U 31/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-14, I-17 U 31/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-14, I-17 U 31/04
I-17 U 31/04Obergericht14.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 31/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-14
Aktenzeichen: I-17 U 31/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0114.I17U31.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht P., des Richters am Oberlandesge-richt S. und der Richterin am Oberlandesgericht Dr. A.-S. auf die mündliche Ver-handlung vom 10.12.2004
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg vom 13.01.2004 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin
- 12.610,80 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit
dem 18.08.2000 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe von
360 Stück Fondsanteile "Weltvision",
- 1.654,16 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem
16.06.2000 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen zu 69 % die Klägerin und zu 31 % die Beklagte.
Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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