VII-Verg 104/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-18, VII-Verg 104/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-18, VII-Verg 104/04
VII-Verg 104/04Obergericht18.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 104/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-18
Aktenzeichen: VII-Verg 104/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0118.VII.VERG104.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Verwei-sungsbeschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düs-seldorf vom 29.11.2004 (VK - 50/2004 - B) wird verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen werden der An-tragstellerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 16.000 Euro
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