Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-19, I-15 U 35/04

I-15 U 35/04Obergericht19.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 35/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-19

Aktenzeichen: I-15 U 35/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0119.I15U35.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Januar 2004 verkündete Urteil der

  1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass der Beklagten gegen die Klägerin keine Ansprüche aus dem Avalkreditvertrag vom 19. November 1985 zum Zwecke der Über-nahme einer Mietbürgschaft zur Verpflichtung in Höhe von 150.000,00 DM zu-stehen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

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