I-6 U 5/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-20, I-6 U 5/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-20, I-6 U 5/04
I-6 U 5/04Obergericht20.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-6 U 5/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-20
Aktenzeichen: I-6 U 5/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0120.I6U5.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12. Dezember 2003 verkündete Urteil der 9. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird zurückge-wiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Kosten der Streithilfe im zweiten Rechtszug werden der Streithelferin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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