VII-Verg 93/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-25, VII-Verg 93/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-25, VII-Verg 93/04
VII-Verg 93/04Obergericht25.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 93/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-25
Aktenzeichen: VII-Verg 93/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0125.VII.VERG93.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirks-regierung Arnsberg vom 22. Oktober 2004 (VK 2-20/2004) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert, soweit die Antragstellerin mit der Beschwerde beantragt,
die Entscheidung der Vergabekammer insofern aufzuheben, als die Antragsgegnerin verpflichtet werden soll, die Beschaffung von Unternehmenslizenzen für ein geographisches Informationssystem nebst damit zu-sammenhängender Wartung und Softwarepflege in einem Vergabeverfahren nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu vergeben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
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