VII-Verg 45/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-26, VII-Verg 45/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-26, VII-Verg 45/04
VII-Verg 45/04Obergericht26.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 45/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-26
Aktenzeichen: VII-Verg 45/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0126.VII.VERG45.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 24. Juni 2004, VK 2 - 70/04, wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die zur notwendigen Rechtsverfolgung erforderlichen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Verfahrensbevollmächtigten war für die Antragstellerin notwendig.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.829.139 EUR.
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