I-23 U 150/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-28, I-23 U 150/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-01-28, I-23 U 150/04
I-23 U 150/04Obergericht28.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-23 U 150/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-28
Aktenzeichen: I-23 U 150/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0128.I23U150.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Juli 2004 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Kleve wird zurück-gewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
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