VII-Verg 100/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-08, VII-Verg 100/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-08, VII-Verg 100/04
VII-Verg 100/04Obergericht08.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 100/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-08
Aktenzeichen: VII-Verg 100/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0208.VII.VERG100.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
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Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 11. November 2004 (Az. VK 2 - 196/04) zu verlängern, wird abgelehnt.
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Die Antragstellerin hatt Gelegenheit, sich bis zum 18. Februar 2005 zu erklären, ob und mit gegebenenfalls welchen Anträgen die sofortige Beschwerde aufrechterhalten bleibt.
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