I-17 U 208/02•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-11, I-17 U 208/02
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-11, I-17 U 208/02
I-17 U 208/02Obergericht11.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-17 U 208/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-11
Aktenzeichen: I-17 U 208/02
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0211.I17U208.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2002 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 5.000,00 € abwenden, falls nicht die Beklagten vor Beginn der Zwangs-vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.