8 U 15/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, 8 U 15/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, 8 U 15/04
8 U 15/04Obergericht17.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 8 U 15/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: 8 U 15/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0217.8U15.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Dezember 2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.
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