Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, I-10 U 111/04

I-10 U 111/04Obergericht17.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 111/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-17

Aktenzeichen: I-10 U 111/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0217.I10U111.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 28.05.2004 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kos-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

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