I-10 U 144/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, I-10 U 144/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, I-10 U 144/04
I-10 U 144/04Obergericht17.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 144/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-17
Aktenzeichen: I-10 U 144/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0217.I10U144.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Ziviilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. August 2004 verkün-dete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklag-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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