Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-17, I-10 U 144/04

I-10 U 144/04Obergericht17.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 144/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-17

Aktenzeichen: I-10 U 144/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0217.I10U144.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Ziviilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. August 2004 verkün-dete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düssel-dorf abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklag-ten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstrecken-den Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.