I-9 U 97/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-21, I-9 U 97/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-21, I-9 U 97/04
I-9 U 97/04Obergericht21.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 97/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-21
Aktenzeichen: I-9 U 97/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0221.I9U97.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 05. April 2004 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurück-gewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages ab-wenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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