Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-21, VII-Verg 91/04

VII-Verg 91/04Obergericht21.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 91/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-21

Aktenzeichen: VII-Verg 91/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0221.VII.VERG91.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Oktober 2004 (Az. VK - 34/2004 - L) wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem An-tragsgegner und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstande-nen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin aufer-legt.

Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro

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