VII-Verg 91/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-21, VII-Verg 91/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-21, VII-Verg 91/04
VII-Verg 91/04Obergericht21.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 91/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-02-21
Aktenzeichen: VII-Verg 91/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0221.VII.VERG91.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 20. Oktober 2004 (Az. VK - 34/2004 - L) wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die dem An-tragsgegner und der Beigeladenen in diesem Verfahren entstande-nen außergerichtlichen Kosten werden der Antragstellerin aufer-legt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 650.000 Euro
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