I-18 U 137/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-28, I-18 U 137/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-02-28, I-18 U 137/04
I-18 U 137/04Obergericht28.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 137/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-28
Aktenzeichen: I-18 U 137/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0228.I18U137.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat für Zivilsachen
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. April 2004
verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (32 O 86/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils von ihr vollstreckenden Betrages leistet.
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