Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-02, I-3 U 3/05

I-3 U 3/05Obergericht02.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 U 3/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-02

Aktenzeichen: I-3 U 3/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0302.I3U3.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. August 2004 verkündete Urkun-den-Vorbehalts-Urteil der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf geändert.

Die Klage wird als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für den Berufungsrechtszug beträgt 429.800,- EUR.

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