VII-Verg 84/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-02, VII-Verg 84/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-02, VII-Verg 84/04
VII-Verg 84/04Obergericht02.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 84/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-02
Aktenzeichen: VII-Verg 84/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0302.VII.VERG84.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 8. Oktober 2004 (Az. VK 3 - 146/04) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragsgegnerin in diesem Verfahren entstandenen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 30.000 Euro
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