Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, I-11 U 33/04

I-11 U 33/04Obergericht16.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-11 U 33/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-16

Aktenzeichen: I-11 U 33/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0316.I11U33.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 26. August 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts K.

– 3 O 172/03 – wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicher-heitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 3.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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