VI-U (Kart) 39/03•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, VI-U (Kart) 39/03
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-16, VI-U (Kart) 39/03
VI-U (Kart) 39/03Obergericht16.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 39/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-16
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 39/03
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0316.VI.U.KART39.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 5. November 2003 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurück-gewiesen.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 375.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klä-gerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leis-tet.
III. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Be-rufungsverfahren werden auf bis 310.000 EUR festgesetzt.
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