Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-17, I-10 U 127/04

I-10 U 127/04Obergericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 127/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: I-10 U 127/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0317.I10U127.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Streithelfers der Beklagten wird das am 3. Juni 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer

des Landgerichts Düsseldorf abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Streithelfers der Beklagten trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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