Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-17, I-5 U 75/04

I-5 U 75/04Obergericht17.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 75/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-17

Aktenzeichen: I-5 U 75/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0317.I5U75.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.02.2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten abwenden gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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