VII-Verg 2/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 2/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 2/05
VII-Verg 2/05Obergericht23.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 2/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-23
Aktenzeichen: VII-Verg 2/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0323.VII.VERG2.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 30. Dezember 2004 (Az. VK VOB 39/2004) aufgehoben.
Der Nachprüfungsantrag der Antragstellerin wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen.
Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für den An-tragsgegner und die Beigeladene in beiden Instanzen notwendig.
Beschwerdewert: bis 50.000,- EUR
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