Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-03-23, VII-Verg 76/04

VII-Verg 76/04Obergericht23.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 76/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-23

Aktenzeichen: VII-Verg 76/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0323.VII.VERG76.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln vom 22. September 2004 (VK VOL 8/2004) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens ein-schließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin zu tragen.

Die Hinzuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten war für die An-tragsgegnerin in der Beschwerdeinstanz notwendig.

Beschwerdewert: bis 290.000,- EUR

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