II-10 WF 42/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-07, II-10 WF 42/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-07, II-10 WF 42/04
II-10 WF 42/04Obergericht07.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — II-10 WF 42/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-07
Aktenzeichen: II-10 WF 42/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0407.II10WF42.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird auf die Be-schwerde des Antragstellers der Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal
- Familiengericht - vom 22.10.2004 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Unter Zurückweisung des weitergehenden Festsetzungsantrags des An-tragstellers wird die ihm zu gewährende Entschädigung für seinen Aufwand
gemäß Liquidation vom 27.05.2004 auf EUR 356,56,
gemäß Liquidation vom 08.08.2004 auf EUR 6.870,54 und
gemäß Liquidation vom 16.08.2004 auf EUR 1.120,55 festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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