I-10 W 153/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-12, I-10 W 153/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-12, I-10 W 153/04
I-10 W 153/04Obergericht12.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 153/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-12
Aktenzeichen: I-10 W 153/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0412.I10W153.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Kostenfestsetzungs-beschluss des Landgerichts Düsseldorf- Rechtspflegerin - vom 28.07.2004 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeän-dert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 14.05.2004 sind von den Beklagten an Kosten EUR 3.951,88 nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.05.2004 an den Kläger zu erstatten.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten.
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