I-24 U 66/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-12, I-24 U 66/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-12, I-24 U 66/04
I-24 U 66/04Obergericht12.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-24 U 66/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-12
Aktenzeichen: I-24 U 66/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0412.I24U66.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 24. Februar 2004 verkündete Urteil der 2a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf -Einzelrichterin- teilweise abgeändert und insge-samt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird unter Abweisung der weitergehenden Klage verur-teilt, an die Klägerin 698,52 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent-punkten über dem Basiszinssatz seit dem 24. Juni 2003 zu zahlen.
Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrags abzu-wenden, es sei denn, die Gegenseite leistet vorher Sicherheit in gleicher
Höhe.
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