I-18 U 184/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-13, I-18 U 184/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-13, I-18 U 184/04
I-18 U 184/04Obergericht13.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-18 U 184/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-13
Aktenzeichen: I-18 U 184/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0413.I18U184.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 3. Juni 2004
verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des
Landgerichts Düsseldorf (31 O 32/03) teilweise abgeändert
und wie folgt neu gefasst:.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 22.745,94 €
nebst Zinsen Höhe von fünf Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz seit dem 4. Februar 2003 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte mit Aus-
nahme derjenigen Kosten, die durch die Anrufung des
Landgerichts Hamburg verursacht wurden; diese trägt
die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheits-
leistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil voll-
streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin
vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des
jeweils von ihr zu vollstreckenden Betrages leistet.
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