Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-20, VII-Verg 42/04

VII-Verg 42/04Obergericht20.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 42/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-20

Aktenzeichen: VII-Verg 42/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0420.VII.VERG42.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2004 aufgehoben.

Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom

  1. September 2004 sind von dem Antragsgegner an Kosten 4.399,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. August 2004 an die Antragstellerin zu erstatten.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten

werden nicht erstattet.

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