VII-Verg 42/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-20, VII-Verg 42/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-20, VII-Verg 42/04
VII-Verg 42/04Obergericht20.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 42/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-20
Aktenzeichen: VII-Verg 42/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0420.VII.VERG42.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Auf die Erinnerung der Antragstellerin wird der Kostenfestsetzungsbe-schluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Oktober 2004 aufgehoben.
Auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom
- September 2004 sind von dem Antragsgegner an Kosten 4.399,70 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. August 2004 an die Antragstellerin zu erstatten.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten
werden nicht erstattet.
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