Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-27, I-16 W 8/05

I-16 W 8/05Obergericht27.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-16 W 8/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-27

Aktenzeichen: I-16 W 8/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0427.I16W8.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 27. Januar 2005 gegen den ihm Prozesskostenhilfe verweigernden Beschluss der 16. Zivil-kammer des Landgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2004 wird, soweit ihr nicht bereits abgeholfen ist, auf seine Kosten nach einem Beschwerdewert von 2.982,06 Euro zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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