Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-10 U 129/04

I-10 U 129/04Obergericht28.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 U 129/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-04-28

Aktenzeichen: I-10 U 129/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0428.I10U129.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 12.07.2004 verkündete Ur-teil der Einzelrichterin der 13. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen gesamtschuldnerisch haftend die Kosten des Be-rufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung entspre-chend hohe Sicherheit leistet.

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