I-2 U 44/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-2 U 44/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-28, I-2 U 44/04
I-2 U 44/04Obergericht28.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 44/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-04-28
Aktenzeichen: I-2 U 44/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0428.I2U44.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 6. April 2004
verkündete Teilurteil der 4a. Zivilkammer des Landge-
richts Düsseldorf wird mit der Maßgabe zurückgewiesen,
dass Ziffer I. des Tenors des angefochtenen Teilurteils
wie folgt gefasst wird:
Die Beklagte wird – unter Abweisung der Klage im Übri-
gen – verurteilt, durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter
vor dem zuständigen Amtsgericht an Eides Statt zu versi-
chern, dass sie die Auskünfte gemäß Schreiben vom 28. Februar 2003 (Anlage K 7), 26. März 2003 (Anlage K 8), 4. April 2003 (Anlage K 9) und 28. April 2003 (Anlage K 10) so vollständig und richtig erteilt habe, wie sie dazu imstande sei.
Der Beklagten werden die Kosten des Berufungsrechts-
zuges auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die
Vollstreckung der Kläger gegen Hinterlegung oder Sicher-
heitsleistung eines Betrages in Höhe von € 4.000,00 ab-
wenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Si-
cherheit in gleicher Höhe leisten.
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