Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-04-29, I-3 Wx 56/05

I-3 Wx 56/05Obergericht29.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 56/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-29

Aktenzeichen: I-3 Wx 56/05

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0429.I3WX56.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die angefochtene Kostenentscheidung zu TOP 8 wird abgeändert.

Die Gerichtskosten 1. und 2. Instanz werden insoweit den Beteiligten zu 2. auferlegt. Die Gerichtskosten des 3. Rechtszuges fallen den Beteiligten zu 1. zur Last. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Beschwerdewert: 3.000 EUR.

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