VII-Verg 6/04•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-02, VII-Verg 6/04
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-02, VII-Verg 6/04
VII-Verg 6/04Obergericht02.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 6/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-02
Aktenzeichen: VII-Verg 6/04
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0502.VII.VERG6.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 30. Januar 2004 (VK 1 - 141/03) in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 10. Februar 2004 (VK 1 - 141/03) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die der Antragstellerin in diesem Verfahren entstandenen Aufwendungen werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Streitwert für das Beschwerdeverfahren: bis 2.000 Euro
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