VI-U (Kart) 3/05•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-04, VI-U (Kart) 3/05
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-04, VI-U (Kart) 3/05
VI-U (Kart) 3/05Obergericht04.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 3/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-04
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 3/05
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0504.VI.U.KART3.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Kartellsenat
Tenor
I. Die Berufung der Beklagten gegen das am 13. Februar 2004 ver-kündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landge-richts Köln wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der durch die pflichtwidrige Weigerung der Erfüllung des Fakturierungs- und Inkassovertrages ab dem 8. Juli 2003 entstanden ist.
II. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 35.000 EUR abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
III. Die Beschwer der Beklagten und der Streitwert für das Berufungs-verfahren werden auf jeweils 25.000 EUR festgesetzt.
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