Oberlandesgericht Düsseldorf, 2005-05-09, I-9 U 179/04

I-9 U 179/04Obergericht09.05.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-9 U 179/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-05-09

Aktenzeichen: I-9 U 179/04

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2005:0509.I9U179.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 28.09.2004 verkün-dete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (6 O 598/03) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor Vollstreckung Sicherheit in glei-cher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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